Erbbaurecht
Übersicht
Meist ist der Grundstückspreis ein Faktor, der den Erwerb einer Immobilie erschwert, oder sogar unmöglich macht. Besonders junge Familien sehen im Erbbaurecht eine Alternative. Dieses Rechtsinstitut erfreut sich großer Nachfrage, da der Kaufpreis des Grundstücks nicht zu den Baukosten hinzukommt. Nach Ablauf einer festgelegten Zeit, meist 99 Jahre, verlängert sich das Erbbauchrecht in der Regel um denselben Zeitraum. In diesem Zeitraum hat der Erbbaurechtnehmer die Befugnis über das Gebäude frei zu verfügen, sprich es zu vermieten, umzubauen, oder zu erneuern. Auch kann das Erbbaurecht verkauft, mit Grundschulden belastet oder vererbt werden. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins liegt in der Regel bei drei bis fünf Prozent des Grundstückspreises. Um das Erbbaurecht für Familien noch interessanter zu machen, wird oft für jedes Kind der Zinssatz um ein halbes Prozent reduziert. Der Unterschied zum Kauf eines Grundstücks ist kurz gefasst, dass das Grundstück nicht mit Eigenkapital gekauft oder mit Fremdkapital finanziert werden muss, sondern in Form von Zahlungen dem sogenannten Erbbauzins, ein Nutzungsrecht entsteht.